Hey Ihr´s,
kennt sich hier einer mit dem OEG aus?
Ich habe ja am 1.ten Februar mein Vorstellngsgespräch in Bremen und die Zugfahrkosten sind unermässlich, sodass ich diese alleine so nicht tragen kann. Man bedenke, dass ich ja leider von Harz IV lebe, da ich ja nur Erwerbsvermindert (max.- min. 3 Stunden täglich darf ich arbeiten) bin und keine Ausbildung etc. machen darf...
Wisst ihr, ob ich gegenüber dem OEG die Fahrtkosten einfordern kann?
Nicht nur ob ich es geltendmachen kann, sondern bei mir is ja auch noch keine Verurteilung gewesen, da der Strafprozess ja noch läuft.... (in beiden Fällen)
Liebe Grüße
Meggie